Meningokokken-Infektionen

Neisseria meningitidis

Kategorie Lexikon
Stand30.03.2012
Enthaltene Parameter
Erregerkultur und Resistenz; Meningokokken(Neisseria meningitidis)-DNA
Zusatzinformation
Erreger
Meningokokken (Neisseria meningitidis) sind gramnegative Diplokokken, die ausschließlich beim Menschen vorkommen. Es sind verschiedene Serotypen (A, B, C, W135, Y etc.) bekannt, wobei in Mitteleuropa die Serotypen B und C am häufigsten sind.
 
Infektionsweg und Verbreitung
Meningokokken werden als Tröpfcheninfektion übertragen und können auch bei Gesunden den Rachen kolonisieren. Die Trägerrate liegt in Deutschland je nach Alter bei bis zu 20 %.
 
Klinik
  • Meningitis, Sepsis: häufig fulminante Verläufe mit Entwicklung von Hautblutungen, Hämorrhagien und Nekrosen innerer Organe (Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom) und neurologischen Defekten.
  • Pneumonie, Konjunktivitis, Otitis media etc.: sowohl isoliert als auch im Rahmen einer Meningokokken-Sepsis.
 
Diagnostik
  • Kultureller Nachweis der Meningokokken erlaubt Resistenztestung und Serotypbestimmung der Erreger, daher diagnostische Methode der Wahl.
  • Nachweis von Meningokokken-DNA im Liquor ist sensitiv und spezifisch, sinnvoll bei antibiotisch bereits anbehandelten Patienten.  
  • Nachweis Meningokokken-spezifischer AK ist nicht sinnvoll zum Nachweis oder Ausschluss einer Infektion!
 
Therapie und Prophylaxe
Penicillin G ist Therapie der Wahl. Patienten müssen bis zu 24 Stunden nach Beginn einer spezifischen Antibiotikatherapie isoliert werden. In die­ser Zeit sind vom betreuenden Pflegepersonal und von den behandelnden Ärzten „Barrieremaßnahmen“ zu beachten: strikte Hände­hygiene, Hand­schu­he und Schutzkittel. Bei engen Patienten­kontak­ten ist zusätzlich ein ge­eigneter Atemschutz erforderlich. Bei Kontaktpatienten sollte eine Pro­phylaxe mit Rifampicin (Kin­der) oder Ciprofloxacin (Erwachsene) gemäß STIKO-Empfehlung erfolgen.
Die aktive Immunisierung (gegen Serotypen A, C, Y und W135) ist gemäß STIKO ab dem 12. Lebensmonat sowie als Indikationsimpfung empfohlen.  
 
Meldepflicht
Direkter Erregernachweis ist meldepflichtig nach § 7 IfSG, Verdacht, Erkrankung oder Tod an Meningokokken-Meningitis und -Sepsis sind meldepflichtig nach § 6 IfSG.
Literatur
Hessler F. Verbreitung von Meningokokken bei gesunden Trägern in Bayern unter besonderer Berücksichtigung des hypervirulenten ET-15-Klons. Inaugural-Dissertation, Universität Würzburg 2005. (141)