Poliomyelitis (Kinderlähmung)

Enteroviren, Enterovirus, Picornaviren, Poliovirus

Kategorie Lexikon
Stand16.06.2009
Enthaltene Parameter
Polio-Virus-AK
Zusatzinformation
Erreger
Das Polio-Virus ist ein RNA-Virus, das zu den Enteroviren gehört und in drei Serotypen (1, 2 und 3) vorkommt.
 
Infektionsweg und Verbreitung
Das Polio-Virus wird fäkal-oral übertragen. Das einzige Reservoir ist der Mensch. Endemische Polio-Vorkommen sind nur noch auf wenige Länder in Afrika und Asien beschränkt. Obwohl Europa seit 2002 als Poliovirus-frei zertifiziert wurde, muss damit gerechnet werden, dass Wildtyp-Poliovirus aus derzeit noch endemischen Gebieten durch Reisende eingeschleppt werden kann. Infizierte Patienten scheiden das Virus frühestens 36 h nach Infektion für etwa 1 Woche im Rachensekret, und frühestens 24 h nach Infektion für 6 - 8 Wochen im Stuhl aus.
 
Klinik
  • Inkubationszeit: 7 - 14 (2 - 35) Tage
  • 90 - 95 % der Infektionen verlaufen asymptomatisch
  • Bei 4 - 8 % der Infizierten abortive Poliomyelitis: Fieber, Abgeschlagenheit, Hals- und Kopfschmerzen, Übelkeit.
  • Bei 1 - 2 % der Infizierten nicht-paralytische Poliomyelitis (aseptische Meningitis), meist 3 - 7 Tage nach abortiver Poliomyelitis.
  • Bei 0,1 - 1 % der Infizierten paralytische Poliomyelitis: schlaffe Lähmungen durch bulbäre und/oder spinale Schäden.
  • Postpoliosyndrom: Jahre bis Jahrzehnte nach paralytischer Poliomyelitis Fortschreiten der Paralyse mit Muskelschwund, sehr selten.
 
Diagnostik
Schon kurz nach Infektionsbeginn findet sich eine massive Virusausscheidung im Stuhl (1 - 1000 Mio Viren/g Stuhl). Die Virusausscheidung kann Wochen bis Monate anhalten.
  • Akute Polio-Infektion: Virusnachweis im Stuhl mittels Schnellkultur, ab 7. - 10. Krankheitstag auch Nachweis spezifischer IgM-AK im Serum.
  • Beurteilung der Immunität vor/nach Impfung: Bestimmung Typ-spezifischer AK im Serum mittels Neutralisatonstest.
 
Therapie und Prophylaxe
Es steht keine spezifische antivirale Therapie zur Verfügung. Die Immunisierung sollte gemäß STIKO-Empfehlung erfolgen.
 
Meldepflicht
Direkter oder indirekter Erregernachweis sind meldepflichtig nach § 7 IfSG, Polio (Verdacht, Erkrankung, Tod) meldepflichtig nach § 6 IfSG.
Literatur
Mertens T, Haller OA, Klenk HD. Diagnostik und Therapie von Viruskrankheiten: Leitlinien der Gesellschaft für Virologie. 2 ed. Urban & Fischer Verlag, 2004. (165)