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Lexikon
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03.06.2009 |
Legionella pneumophila-AK (IgM, IgG); Legionellen-Antigen im Urin;
Legionella pneumophila-DNA; Legionellen-Kultur |
Erreger
Legionellen sind gramnegative Stäbchenbakterien. Von den bekannten mehr als 40 Arten ist Legionella pneumophila für etwa 90 % der Erkrankungen verantwortlich, wobei die Serogruppe 1 am häufigsten auftritt.
Infektionsweg und Verbreitung
Legionellen kommen ubiquitär in natürlichen und künstlichen Wasserquellen vor. Die Infektion erfolgt durch Inhalation erregerhaltiger Aerosole. Ausbrüche werden häufig durch kontaminerte Klimaanlagen oder Wassersysteme ausgelöst.
Klinik
- Inkubationszeit: 2 - 10 Tage
- Die Infektion kann als 2 - 3 Tage anhaltende, grippeähnliche Erkrankung (Pontiac-Fieber) oder als Broncho- oder Lobärpneumonie, oft mit systemischen Begleitsymptomen (Legionärserkrankung) auftreten (Letalität der Legionärserkrankung ca. 13 %).
Diagnostik
- Antigen-Nachweis im Urin ist Diagnostik der Wahl zum Nachweis einer akuten Infektion: 99 % Spezifität bei 65 - 100 % Sensitivität für L. pneumophila Serogruppe 1, geringere Sensitivität für andere Serogruppen und weitere Legionellen-Spezies. Im Frühstadium kann die Antigenausscheidung im Urin noch gering sein (Kontrolluntersuchungen!), ungeeignet zur Therapiekontrolle, da Antigen nach erfolgreicher Therapie noch über mehrere Wochen ausgeschieden werden kann.
- Legionellen-Kultur: Erlaubt Spezies-Identifizierung und Typisierung der Legionellen (wichtig bei nosokomialen Infektionen und Ausbrüchen), jedoch langsames Wachstum auf Spezialnährmedien (gezielte Anforderung erforderlich!).
- Nachweis von L. pneumophila-DNA aus respiratorischen Sekreten bei Problemfällen (Nierenversagen, nosokomiale Infektion) und im Frühstadium sinnvoll.
- Bei länger bestehender Klinik können spezifische IgM- und IgG-AK im Serum bestimmt werden.
Therapie und Prophylaxe
Die antibiotische Therapie sollte mit Makroliden oder Chinolonen erfolgen, es besteht eine natürliche Resistenz gegenüber Betalaktam-Antibiotika.
Meldepflicht
Direkter und indirekter Erregernachweis sind meldepflichtig nach § 7 IfSG. |